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VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marienberg, 27.06.2018 - 4 C 411/17
- VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
3. Aus den dargelegten Gründen lässt sich dem Beschwerdevorbringen im Hinblick auf die der Sache nach gerügte Verkürzung des Rechtsweges eine mögliche Verletzung der Art. 15 i.V.m. Art. 36 SächsVerf bzw. der Art. 38 Satz 1 und Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 96-IV-19; st. Rspr.) ebenfalls nicht entnehmen. - VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
Nebenkosten des Sachverständigen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st.Rspr.). - VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 27-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st.Rspr.). - VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st.Rspr.).